Initiative Kellersee | 10.11.2024
Am 4.11.2025 fand die jüngste Sitzung des Hauptausschusses statt.
Für den Fall „Lakeside Resort” in Krummsee interessant: Die Fraktion „Für Malente“ stellte zwei Anträge, um mehr Transparenz im Verfahren zu erreichen – sowohl für Bürger*innen als auch für die Gemeindevertretung selbst.
Die Anträge sollten sicherstellen, dass Verwaltungshandeln und Planungsstand künftig besser nachvollziehbar sind:
Antrag 1
„Für Malente” forderte die Gemeindeverwaltung auf, der Initiative Kellersee – vertreten durch Ingulf Schroeter – auf Grundlage des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein Einsicht in die Rückläufe der beteiligten Behörden im Bauleitverfahren zu gewähren. Mehr zum Hintergrund.
Antrag 2
„Für Malente” forderte die Akteneinsicht für sich als gewählte Gemeindevertretung.
Die vollständigen Anträge sind hier nachzulesen.
Frau Nöh-Schüren (Für Malente) als Gemeindevertreterin erläuterte ihre Beweggründe und den Kontext des Antrags. Die wichtigsten Punkte:
Die Reaktion: Ausschussvorsitzender Herr Potz (CDU) lehnte eine Diskussion oder eine weitere Behandlung des Themas ab. Als Begründung wurde lediglich ein sehr vages „Man äußere sich nicht zu schwebenden Verfahren“ genannt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anträgen fand nicht statt.
Daraufhin nutzte Frau Nöh-Schüren das ihr als Gemeindevertreterin zustehende Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung und beantragte protokolliert die „unverzügliche” Einsicht in die TÖB-Berichte nach §30 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.
Die kommunale Verwaltung ist gewählten Gemeindevertreter*innen gegenüber informations- und rechenschaftspflichtig – ein zentrales Element demokratischer Selbstkontrolle.
§ 30 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein schreibt vor:
„Einzelnen Gemeindevertreterinnen oder -vertretern hat die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten und zu allen Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung auf Verlangen Auskunft zu erteilen und Akteneinsicht zu gewähren.”
Hier der Link zum Gesetzestext.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass gewählte Gemeindevertreter*innen endlich ein eigenes Interesse am Bauleitverfahren zum Bebauungsplan 103 „Lakeside Resort” zeigen.
Die Rückläufe der Behörden sind wichtige Einschätzungen zur Dimension des Projektes und seinen Auswirkungen. Gemeindevertreter*innen sollten die Planung der Verwaltung nachvollziehen – und sie im Sinne der Bürger*innen aufmerksam begleiten.
Dass die Verwaltung der Gemeinde Malente bisher hartnäckig die Akteneinsicht verwehrt, wirft eher Fragen auf und fördert in jedem Fall das öffentliche Misstrauen.
Wir wünschen uns, dass weitere Fraktionen dem Beispiel von „Für Malente” folgen.
Dass Bauleitverfahren auch transparent laufen können, zeigt ein Beispiel aus der Stadt Monheim am Rhein. Hier geht es um den Standort des neuen Leistungszentrums von Bayer 04 Leverkusen.
Und vor allem interessant: „Am 5. November 2025 hat der neugewählte Monheimer Rat den Aufstellungsbeschluss wieder aufgehoben, weil er das Trainingszentrum in der geplanten Dimension am geplanten Ort in der neuen Besetzung mehrheitlich ablehnt.”
Dieses Beispiel zeigt, wie Beteiligung und Transparenz in der kommunalen Planungspraxis zeitgemäß aussehen können: offen, nachvollziehbar, dialogorientiert und revisionsfähig.
Falls auch für Sie noch wichtige Fragen offen sind, Sie sich von den Planungen in besonderer Weise betroffen fühlen oder einfach mal Ihre persönliche Sicht teilen wollen: Schreiben Sie uns.