Initiative Kellersee | 21.10.2025
Seit über zehn Monaten bemühen wir uns als Initiative Kellersee um Einsicht in die Unterlagen zum geplanten „Lakeside Resort“ – genauer: in die Stellungnahmen der sogenannten Träger öffentlicher Belange (TÖB). Nun hat die Landesbeauftragte für Informationszugang reagiert – mit einer förmlichen Beanstandung gegenüber der Gemeinde Malente.
Bereits im Oktober 2024 wurde die Gemeinde Malente von uns gebeten, die eingegangenen TÖB-Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 103 („Lakeside Resort Krummsee“) zugänglich zu machen. Wir haben erst kürzlich in diesem Artikel darüber berichtet.
Die Verwaltung lehnte dies ab und begründete es damit, dass es sich um „interne, noch nicht abgeschlossene Vorgänge“ handele und eine Offenlegung den Planungsprozess stören könne.
Trotz mehrfacher Nachfragen blieb der Zugang bis dato verwehrt – ein Vorgehen, das nun vom ULD beanstandet wurde.
In seiner rechtlichen Bewertung vom 14. Oktober 2025 kommt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu dem Schluss, dass die Gemeinde Malente gegen § 3 IZG-SH verstoßen hat.
In der rechtlichen Würdigung stellt die Landesbeauftragte fest:
Mit der förmlichen Beanstandung nach § 14 Abs. 5 IZG-SH stellt das ULD einen klaren Verstoß gegen das Transparenzgebot fest und verpflichtet die Gemeinde, ihre Praxis zu überprüfen.
Das ULD betont, dass das IZG den Bürger*innen einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt – unabhängig davon, ob diese Informationen für eine Veröffentlichung bestimmt sind.
Und Transparenz ist weit mehr als nur ein formaler Schritt: Ohne Zugang zu den relevanten Grundlagen – etwa zu Umweltauswirkungen, Verkehrsfragen, naturschutzrechtlichen Belangen oder kommunalen Infrastrukturmaßnahmen – fehlt die Basis für Vertrauen und echte Beteiligung.
Gerade vor diesem Hintergrund wirft das Verhalten der Gemeinde ein fragwürdiges Licht auf ihr Verständnis von frühzeitiger Bürgerbeteiligung: Wer die notwendige Informationsgrundlage über viele Monate hinweg verweigert, verhindert faktisch die Möglichkeit einer informierten Mitwirkung der Öffentlichkeit. Frühzeitige Beteiligung verliert so ihren Sinn, wenn sie nicht von Offenheit, sondern von Verweigerung geprägt ist.
Für unsere Initiative ist die Beanstandung ein wichtiger Schritt. Seit über einem Jahr setzen wir uns für eine offene und nachvollziehbare Planungskultur in der Gemeinde Malente ein – insbesondere bei großen touristischen Projekten rund um Krummsee und Kellersee.
Die Beanstandung des ULD bestätigt, dass Transparenz kein Störfaktor, sondern eine rechtliche Pflicht der Verwaltung ist.
Wir erwarten nun, dass die Gemeinde Malente die betreffenden Unterlagen zeitnah zugänglich macht, damit sich alle Bürger*innen ein eigenes, fundiertes Bild der Planungen rund um das Lakeside Resort machen können.
Sollte sich die Herausgabe weiter verzögern, behalten wir uns vor, das Vorgehen auch verwaltungsrechtlich prüfen zu lassen, um die Auswirkungen auf das laufende Verfahren einschätzen zu können.
Hinweis
Dieser Beitrag gibt den wesentlichen Inhalt der Beanstandung wieder, ohne personenbezogene Daten oder interne Kommunikationsinhalte zu veröffentlichen.
Das vollständige Schreiben des ULD kann – soweit datenschutzrechtlich zulässig – bei der Initiative eingesehen werden.
Falls auch für Sie noch wichtige Fragen offen sind, Sie sich von den Planungen in besonderer Weise betroffen fühlen oder einfach mal Ihre persönliche Sicht teilen wollen: Schreiben Sie uns.