Ingulf Schroeter | Krummsee | 15.6.2026

Regionaler Grünzug in Krummsee: Verhindert die Raumordnung touristische Entwicklung?

Die Gemeinde Malente will im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans erneut Stellung beziehen. Anlass ist eine mögliche Überschneidung zwischen dem Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung und dem Regionalen Grünzug nördlich des Kellersees. Dort liegen die geplanten Projekte Lakeside Resort, Lake Lodges sowie die seit Jahren diskutierte touristische Entwicklung auf der Bruhnskoppel.


Nach den vorliegenden Unterlagen ist die Ausgangslage differenziert zu betrachten: Weder die Raumordnung noch der Regionalplan-Entwurf noch der Regionale Grünzug schließen touristische Entwicklungen in Krummsee grundsätzlich aus. Auch die Gemeindeverwaltung weist in ihrer Beschlussvorlage darauf hin, dass eine touristische Entwicklung durch einen Regionalen Grünzug nicht ausgeschlossen wird. Gleichzeitig beschreibt der Regionalplan den Raum Malente/Eutin als Schwerpunktraum für den Binnenlandtourismus und sieht dort ausdrücklich eine qualitative Tourismusentwicklung vor.


Entscheidend ist jedoch ein wichtiger Zusatz im Regionalplan-Entwurf:


„Im Vordergrund soll auch hier eine qualitative Tourismusentwicklung bei einer zurückhaltenden quantitativen Angebotserweiterung stehen.“


Dieser Satz beschreibt einen wichtigen Bewertungsmaßstab.

Was sind Raumordnung und Regionaler Grünzug?

Raumordnung legt die langfristigen Ziele für die Entwicklung einer Region fest. Sie soll unterschiedliche Interessen – etwa Wohnen, Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Naturschutz – miteinander in Einklang bringen.


Regionale Grünzüge sind dabei besonders geschützte Freiräume. Sie dienen unter anderem dazu,

  • Landschaftsräume zu erhalten,
  • Natur- und Biotopverbünde zu sichern,
  • Gewässer und Böden zu schützen,
  • Zersiedelung zu vermeiden,
  • und die Erholungsfunktion einer Region zu bewahren.

Wichtig: Ein Regionaler Grünzug bedeutet nicht automatisch ein Bauverbot. Neue Vorhaben müssen jedoch besonders sorgfältig darauf geprüft werden, ob sie mit diesen Schutzzielen vereinbar sind.

Tourismus ja – aber mit Augenmaß


Der Regionale Grünzug ist kein pauschales Bauverbot. Er dient dazu, Freiräume zu sichern, Landschaften vor Zersiedelung zu schützen, Biotopverbünde und Gewässer zu erhalten sowie die landschaftsgebundene Erholung zu bewahren.


Damit geht es nicht um die Frage, ob Tourismus in Krummsee zulässig ist. Entscheidend ist vielmehr, ob Umfang, Flächenverbrauch, Versiegelung, Verkehrsaufkommen und landschaftliche Wirkung konkreter Vorhaben noch mit den Funktionen des Regionalen Grünzugs vereinbar sind.


Die Raumordnung verhindert touristische Entwicklungen also nicht. Sie fordert eine Entwicklung mit Augenmaß.


Damit rückt eine andere Frage in den Mittelpunkt: Haben sich die bislang vorgelegten Planungen ausreichend mit der im Regionalplan geforderten „zurückhaltenden quantitativen Angebotserweiterung“ auseinandergesetzt?


Der Regionalplan-Entwurf verfolgt zwei Ziele zugleich: die Stärkung und qualitative Weiterentwicklung des Tourismus sowie den Schutz begrenzter Freiräume in einer bereits stark touristisch genutzten Region. Beides soll zusammen gedacht werden.


Was bedeutet „zurückhaltende quantitative Angebotserweiterung“?


Eine genaue Grenze nennt der Regionalplan-Entwurf nicht. Er macht aber deutlich, dass nicht nur die Qualität neuer Angebote zählt, sondern auch ihre Größenordnung.


Für die geplanten Entwicklungen in Krummsee stellt sich daher die Frage, wie sie einzeln und in ihrer Gesamtwirkung zu bewerten sind. Dazu gehören insbesondere:

  • zusätzliche Bettenkapazitäten,
  • neue Verkehrsströme,
  • zusätzliche Versiegelungen,
  • Eingriffe in das Landschaftsbild,
  • Auswirkungen auf Natur, Gewässer und Erholungsfunktion.


Diese Fragen sind im weiteren Verfahren von den Fachbehörden und im Rahmen der Bauleitplanung zu beantworten.


Fazit


Der Regionale Grünzug sollte nicht als Verhinderungsinstrument gegen Tourismus dargestellt werden.


Die zentrale Frage lautet vielmehr, ob die derzeit diskutierten Vorhaben noch dem Leitbild einer qualitativen Entwicklung bei zurückhaltender quantitativer Angebotserweiterung entsprechen – oder ob ihre Größenordnung eine besonders sorgfältige Prüfung erfordert.


Genau darüber sollte in Malente offen, transparent und faktenbasiert diskutiert werden.

Was denken Sie?

Falls auch für Sie noch wichtige Fragen offen sind, Sie sich von den Planungen in besonderer Weise betroffen fühlen oder einfach mal Ihre persönliche Sicht teilen wollen: Schreiben Sie uns.