Michael M für Initiative Kellersee | 8.9.2024
Ich beginne mit etwas Langweiligem, einem Gesetz. Genauer dem Baugesetzbuch.
Dort ist unter §2, Abs.1 folgendes zu lesen:
„Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen [...]“. Das Baugesetzbuch definiert an dieser Stelle also recht eindeutig, wer „Herr“ oder „Frau“ eines Bauleitverfahrens ist: die Gemeinden! Und zwar auch dann, wenn der Bebauungsplan auf Kosten des Vorhabenträgers aufgestellt wird, wie im Fall Lakeside Resort.
Weiter heißt es unter §4c BauGB, dass es ebenso die Aufgabe der Gemeinden ist, „die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten,“ zu überwachen, „um insbesondere (unvorhergesehene) nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.“
Vielleicht täusche ich mich, aber wohlmöglich hat eine Äußerung der Architekten bei manchen Gemeindevertretern nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Sinngemäß sagten sie, dass man dieses Projekt ohne weiteres auch an jedem anderen Ort realisieren könne, sollte Malente nicht mit der geplanten Größe und dem damit verbundenen Betriebsumfang einverstanden sein.
Unter Druck und in der Zwickmühle? Malentes Entscheidungsspielraum beim Mega-Resort
Nun, jede*r kann für sich selbst entscheiden, wie man eine solche Aussage einordnen möchte. Ich finde das Wort „Erpressung“ nicht ganz unpassend. Mindestens aber setzt man die Entscheider*innen bewusst mit solchen Äußerungen unter Druck, im Wissen um die „klammen Kassen“ unserer Gemeinde. Da mag es für die meisten Befürworter*innen, die insbesondere mit den Steuermehreinnahmen argumentieren, auch egal sein, wie die vom Vorhabenträger genannten Zahlen zustande kommen. Zahlen wirken! Und immerhin geht es um angebliche 40 Millionen Euro während des Baus und weitere 200 Millionen Euro auf 20 Jahre für die Pacht. Einnahmen, die die Gemeinde gut gebrauchen kann!
Aber allein „Geld“ rechtfertigt nicht, dass der Vorhabenträger das Geschehen, Ziel und Richtung der Planung diktiert. Schon gar nicht, wenn die o.g. Zahlen bislang offenbar nicht unabhängig von der Gemeinde oder einer anderen Stelle verifiziert und die zu erwartenden Kosten für notwendige Infrastrukturmaßnahmen dem nicht gegenübergestellt wurden.
Dennoch scheint es unseren Entscheidungsträger*innen schwer zu fallen, Kritik an dem Projekt zu äußern, obwohl dies spätestens mit der Vorlage des Entwurfes zum Bebauungsplan auch für die Befürworter*innen des Projektes gerechtfertigt gewesen wäre.
Sowohl bei der Präsentation im April 2023 als auch im November 2023, ließen die Architekten verlauten, dass sich die vollversiegelte Fläche gegenüber dem Bestand durch die Planung kaum verändern wird. Dass man die vorhandene Höhe der LVA-Gebäude aufnehmen und Waldbestand, Biotope und Schutzbereiche respektieren werde. Diesen Sprachgebrauch haben Gemeinde und ihre Vertreter*innen übernommen.
Bei genauerer Betrachtung, die mir auch der Vorsitzende des Bauausschusses seinerzeit wohlwollend angeraten hat, hätte man jedoch bereits im Frühjahr 2023 erkennen können – wenn nicht sogar erkennen müssen – dass dies leider nur Worthülsen waren. Stattdessen hat man das „Phrasenschwein“ weiter und weiter gefüllt…
Viele offene Fragen und keine Debatte?
Mit Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan ist klar und schwarz auf weiß nachzulesen, welche Haltbarkeit diese Versprechen gegenüber der Bevölkerung tatsächlich hatten.
Der Entwurf sieht derzeit vor, dass sich die vollversiegelte Fläche mit der Planung der Architekten mehr als verdoppeln wird. Gleiches gilt für das Bauvolumen. Hierdurch wird sich das „Maß der baulichen Nutzung“ deutlich erhöhen, so dass u.a. die Überschreitung der Grundflächenzahl, die die Baunutzungsverordnung vorsieht, auf 60% angehoben werden muss. Hinzu kommen weitere 20% zur Sicherung der Überschreitung der maximalen Grundflächen durch die Ferienwohnungen und allgemeinen Außenterrassen des Hotels. Dabei soll es dem Vorhabenträger zudem noch freistehen, die Flächen der Außenterrassen auch außerhalb der geplanten Baufenster anzuordnen. Für einen „Häuslebauer“ wäre dies ein Traum…
Mit der „SkyBar“ ist das Gebäude nun etwa 1,5 bis 2 Geschosse (ca. 6,0 Meter) höher, als man der Öffentlichkeit zugesichert hatte. Begründet wird dies mit dem (gezwungenermaßen) verringerten Durchmesser der Spirale. Aber, wo ist da der kausale Zusammenhang?
Gleichzeitig wird etwa ein Viertel des Baumbestandes aus dem Planungsgebiet vernichtet. Es werden ein schützenswertes Biotop fast halbiert und mind. 7 alte Allee-Bäume für eine Fußgängerbrücke entnommen. Der Ufer-Schutzbereich des Kellersees (FFH-Schutzgebiet) wird für den Bau eines etwa 250qm großen Steg ignoriert.
Und, sofern die Gemeinde nicht gegensteuert, wird das Ganze am Ende des Verfahrens dauerhaft im Bebauungsplan manifestiert!
Die Reaktion der Mitglieder*innen des Bauausschusses?
Einstimmig wurde der Entwurf des Bebauungsplanes, obwohl dieser auch noch diverse „Leerstände“ aufweist, mit den v.g. Inhalten zur weiteren Bearbeitung durch das Planungsbüro Ostholstein „durchgewunken“ und an die „Träger öffentlicher Belange“ zur Stellungnahme weitergereicht!
Es werden damit die Gestaltungsmöglichkeiten und die Optionen der Einflussnahme, die die Gemeinden in einem Bauleitverfahren per Gesetz haben, aus der Hand gegeben und dem Vorhabenträger überlassen.
Und, sieht so die viel postulierte Architektur „im Einklang mit der Natur“ aus?
Diese Frage ist nicht nur rhetorisch, sondern auch ernst gemeint und richtet sich an die Planer, die sich dieses Leitmotiv zugute schreiben wollen, wie auch an diejenigen, die der bisherigen Planung wohlgesonnen sind. Antwort unbedingt erwünscht!
Ein Ritterschlag für Malente?
Abschließend komme ich nochmals auf die Äußerung der Architekten zurück, man könne das Projekt an jedem beliebigen Ort errichten, wenn Malente dies so nicht haben wolle…
Angesichts der „erschwerten“ Kommunikation mit Gemeinde und Architekten, zeugt diese Aussage von einer gewissen Hybris!
Nicht zuletzt, könnte man konstatieren, entlarven die Architekten damit aber auch die Beliebigkeit ihres Entwurfes.
Ob man dieses Projekt daher für sich dann als „Ritterschlag“ verbuchen möchte, darf jede*r selbst entscheiden. Ich sehe dies eher skeptisch. Für mich ist es vielmehr Ausdruck der „Ignoranz und Arroganz des Geldes“.
Und NEIN, um dem gleich entgegenzutreten, es ist keine Neiddebatte, die ich hier führe, sondern eine Debatte über Ehrlichkeit und Respekt im Umgang mit seinen Projekt-Partnern (in diesem Fall der Gemeinde), den Bürger*innen, sowie der Natur und Umwelt!
Ich würde mir daher von unseren Gemeindevertretern mehr Selbstbewusstsein und Engagement wünschen! Kritisches Nach- und Hinterfragen und nicht zu allem „Ja und Amen sagen“, so wie nicht nur ich es in den vergangenen Monaten in dieser Sache wahrgenommen habe. Das haben weder der Ort, der so viel beschworene „Genius Loci“, noch die Bürger*innen und schon gar nicht die direkt betroffenen Anwohner*innen von Krummsee verdient.
Die Gemeinde und ihre Vertreter*innen sind per Gesetz die Gestalter und am Ende die Entscheider in diesem Verfahren. Und sie haben die Interessen ALLER Malenter zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass sie sich dieser Rolle und Verantwortung bewusst sind.
Deshalb sollten sie den Leitspruch der Initiative Krummsee auch in ihrer Abwägung ernst nehmen!
„Halb so groß ist doppelt so gut!“
Falls auch für Sie noch wichtige Fragen offen sind, Sie sich von den Planungen in besonderer Weise betroffen fühlen oder einfach mal Ihre persönliche Sicht teilen wollen: Schreiben Sie uns.